Recht & Förderung · TOFU

Pflegegeld in Österreich 2026: Stufen, Beträge und Anspruch erklärt

Alle sieben Pflegegeldstufen mit aktuellen Beträgen, dem genauen Antragsweg über die PVA und dem Zusammenspiel mit der 24-Stunden-Betreuung — verständlich erklärt.

Das Pflegegeld ist die zentrale finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen in Österreich. Es wird als monatliche Bundesleistung ausgezahlt — einkommensunabhängig, zweckungebunden, in sieben klar definierten Stufen. Wer den Anspruch versteht und das Antragsverfahren richtig vorbereitet, kann seine Pflegesituation finanziell deutlich besser planen — und vermeidet die häufigsten Stolperfallen, die Familien Monate kosten.

Dieser Ratgeber erklärt für 2026 alle sieben Pflegegeldstufen mit aktuellen Beträgen, den genauen Voraussetzungen, dem Antragsweg über die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und dem konkreten Zusammenspiel mit der 24-Stunden-Betreuung. Alle Zahlen entsprechen dem Stand Februar 2026 und sind direkt aus den Quellen des Sozialministeriums übernommen.

Was ist das Pflegegeld — und wer bekommt es?

Das österreichische Pflegegeld ist eine pauschalisierte monatliche Geldleistung, die pflegebedürftige Personen unterstützen soll, die Kosten ihrer Pflege selbst zu organisieren. Es wird nicht als Ersatz für tatsächlich erbrachte Pflegeleistungen ausbezahlt, sondern als zweckgebundener Beitrag zum Mehraufwand durch Pflegebedürftigkeit.

Anspruch hat, wer:

  • einen monatlichen Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden hat (entspricht Stufe 1),
  • die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert,
  • seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat oder als EWR-Bürger pflichtversichert ist.

Das Pflegegeld ist einkommensunabhängig. Auch Personen mit hoher Pension oder ausreichendem Vermögen erhalten es, sofern der Pflegebedarf nachgewiesen ist. Es wird über die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) oder die Beamten-/Bauernversicherung (BVAEB) ausgezahlt — abhängig davon, wo die pflegebedürftige Person versichert ist.

Wichtig zu wissen Das Pflegegeld ist eine Bundesleistung und gilt einheitlich in allen neun Bundesländern. Es gibt keine eigenen Landesversionen — wer in Wien wohnt, bekommt dieselben Beträge wie jemand in Vorarlberg oder Burgenland. Einzelne Bundesländer (z.B. Vorarlberg) bieten allerdings zusätzliche Landeszuschüsse, die separat zu beantragen sind.

Alle 7 Pflegegeldstufen 2026 im Überblick

Die sieben Pflegegeldstufen sind im Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geregelt. Die Höhe richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden und den konkreten Beeinträchtigungen. Stand 2026 (Quelle: BMSGPK, Jänner 2026):

StufePflegebedarf/MonatPflegegeld 2026Typische Lebenssituation
Stufe 1≥ 65 Std.206,20 €Hilfe bei Haushalt, Einkauf, Körperpflege teilweise
Stufe 2≥ 95 Std.380,30 €Mobilität beginnend eingeschränkt, regelmäßige Hilfe
Stufe 3≥ 120 Std.592,60 €Ab hier: 24-Stunden-Förderung möglich
Stufe 4≥ 160 Std.888,50 €Umfassende Pflege, mehrmals täglich nötig
Stufe 5≥ 180 Std.1.206,90 €Außergewöhnlicher Pflegeaufwand
Stufe 6≥ 180 Std.1.685,40 €Dauernde Beaufsichtigung erforderlich
Stufe 7≥ 180 Std.2.214,80 €Keine zielgerichtete Bewegung mehr möglich

Stufe 1 — ab 65 Stunden Pflegeaufwand/Monat (206,20 €)

Die niedrigste Stufe. Die betroffene Person benötigt regelmäßige Unterstützung im Haushalt, beim Einkaufen oder bei Teilen der Körperpflege. Typischerweise ist die Selbständigkeit noch weitgehend erhalten — etwa nach einem leichten Schlaganfall oder bei beginnender Mobilitätseinschränkung.

Stufe 2 — ab 95 Stunden (380,30 €)

Bei Stufe 2 ist der Pflegebedarf bereits deutlich. Die Person braucht mehrmals täglich Hilfe — etwa beim Aufstehen, bei der Körperpflege, beim Anziehen und bei der Zubereitung von Mahlzeiten. Die Mobilität ist eingeschränkt, der Tagesablauf muss strukturiert werden.

Stufe 3 — ab 120 Stunden (592,60 €) — ab hier 24-Stunden-Förderung möglich

Stufe 3 ist die wichtigste Schwelle für Familien, die eine 24-Stunden-Betreuung in Erwägung ziehen: Ab dieser Stufe ist die Förderung des Sozialministeriumservice grundsätzlich möglich (800 € bzw. 1.600 €/Monat, je nach Modell). Der Pflegebedarf ist umfassend, die Person ist auf regelmäßige Unterstützung in allen Bereichen des täglichen Lebens angewiesen.

Stufe 4 — ab 160 Stunden (888,50 €)

Sehr häufig bei mittelschwerer Demenz, fortgeschrittenen Lähmungen oder nach schweren Schlaganfällen. Die Person braucht tags und nachts Unterstützung. Ohne externe Hilfe (Angehörige oder professionelle Betreuung) ist ein Leben zu Hause kaum mehr möglich.

Stufe 5 — außergewöhnlicher Pflegeaufwand (1.206,90 €)

Außergewöhnlicher Pflegeaufwand bedeutet: mehrmals täglich aufwendige Pflegemaßnahmen, oft auch in der Nacht. Typisch bei fortgeschrittener Demenz mit nächtlicher Unruhe, schweren Lähmungen oder bei Pflegebedürftigkeit nach einer schweren chronischen Erkrankung (z.B. ALS).

Stufe 6 — dauernde Beaufsichtigung (1.685,40 €)

Stufe 6 wird gewährt, wenn die pflegebedürftige Person dauernd beaufsichtigt werden muss, weil sie sich selbst oder andere gefährden könnte (z.B. fortgeschrittene Demenz mit Weglauftendenz, schwere psychische Erkrankungen mit unkontrollierten Phasen, schwerste Mobilitätseinschränkungen).

Stufe 7 — keine zielgerichtete Bewegung mehr möglich (2.214,80 €)

Die höchste Stufe. Sie wird bei vollständiger Pflegebedürftigkeit gewährt — die Person kann praktisch keine eigenständigen Bewegungen mehr ausführen, ist bettlägerig, vollständig auf Pflege angewiesen. Häufig in den letzten Stadien einer schweren neurodegenerativen Erkrankung.

Beim Pflegegeldgutachten zählt nicht nur, was gerade einmal gezeigt wird — sondern das Gesamtbild. Wie selbständig kann die Person den Alltag wirklich noch bewältigen? Welche Hilfe braucht sie täglich? Ein gutes Pflegetagebuch über zwei Wochen ist Gold wert. Es zeigt dem Gutachter die Realität, nicht nur den günstigsten Moment des Hausbesuchs.

JJ
Mag. Jan Jacyno
Geschäftsführung Pflege-24 · Feldkirch

So beantragen Sie Pflegegeld: Schritt für Schritt

Der Antrag auf Pflegegeld wird beim zuständigen Pensionsversicherungsträger gestellt. Für die meisten Familien ist das die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). So gehen Sie vor:

  1. Antragsformular besorgen. Das Antragsformular „Antrag auf Pflegegeld" können Sie auf pva.at herunterladen, im PVA-Servicecenter abholen oder telefonisch anfordern.
  2. Hausarzt einbeziehen. Lassen Sie sich vom Hausarzt eine aktuelle Bestätigung der Diagnosen und des Pflegebedarfs ausstellen. Das beschleunigt das Verfahren erheblich.
  3. Pflegetagebuch führen (mindestens 2 Wochen). Notieren Sie täglich, welche Hilfe der Senior wann und wie lange braucht (Körperpflege, Essen, Mobilität, Toilette, Medikamente). Das ist die wichtigste Vorbereitung auf das Gutachten.
  4. Antrag einreichen. Persönlich im Servicecenter, per Post oder online via PVA-Portal. Bestätigung des Eingangs aufbewahren.
  5. Hausbesuch durch den Gutachter. Innerhalb von 2–4 Wochen meldet sich ein Gutachter (Arzt, Hauskrankenpflege oder dipl. Sozialarbeiter) zur Begutachtung. Wichtig: Wer den Senior täglich pflegt, sollte beim Termin dabei sein.
  6. Bescheid abwarten. Die Entscheidung kommt schriftlich. Bei Bewilligung wird das Pflegegeld rückwirkend ab dem Antragsmonat ausgezahlt.
Praxis-Tipp Ein Pflegetagebuch ist die wichtigste Vorbereitung. Notieren Sie konkret: „07:15 Hilfe beim Aufstehen, 25 Minuten" — nicht nur „Aufstehen". Bei Demenz auch das nächtliche Aufstehen, Sturzgefahr und Weglauftendenz dokumentieren. Diese Details fließen direkt in die Stundenbemessung ein.

Was passiert beim Pflegegeldgutachten?

Das Pflegegeldgutachten ist ein Hausbesuch durch eine ausgebildete Fachperson — meist einen Arzt, eine diplomierte Krankenpflegerin oder eine Sozialarbeiterin. Es dauert in der Regel 45 bis 90 Minuten und folgt einem standardisierten Bewertungsschema (Einstufungsverordnung Pflegegeld).

Bewertet werden u.a.:

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Toilettengang)
  • An- und Auskleiden
  • Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
  • Mobilität (Aufstehen, Gehen, Treppensteigen)
  • Einkauf, Wäsche, Reinigung der Wohnung
  • Medikamenteneinnahme
  • Spezielle Pflege (Inkontinenz, Wundversorgung)
  • Demenz-Erschwerniszuschlag (zusätzliche Stunden bei Demenzdiagnose)

Jede dieser Tätigkeiten wird in einem bestimmten Zeitwert bemessen. Die Summe der Stunden entscheidet über die Stufe. Pflegende Angehörige sollten unbedingt beim Gutachten anwesend sein — sie können konkrete Beispiele aus dem Alltag schildern, die der Gutachter sonst nicht sieht.

Demenz-Erschwerniszuschlag

Für Personen mit nachgewiesener Demenz oder erheblichen geistigen Beeinträchtigungen werden zusätzliche Pflegestunden angerechnet (sogenannter Erschwerniszuschlag). In der Praxis kann das eine Stufe Unterschied ausmachen — von Stufe 2 auf Stufe 3 etwa, was den Zugang zur 24-Stunden-Förderung eröffnet.

Beim ersten Gutachten haben wir nur Stufe 2 bekommen — obwohl meine Mutter mich Nachts dreimal weckt. Wir wussten nicht, dass man das dokumentieren muss. Beim zweiten Antrag, mit Pflegetagebuch und einer Notiz vom Hausarzt zur Demenz, wurde es Stufe 3. Das hat unser Leben verändert — plötzlich war die Förderung möglich.

Eine betreute Familie
Frau S. aus Linz

Pflegegeld + 24-Stunden-Betreuung: Wie passt das zusammen?

Pflegegeld und 24-Stunden-Betreuung ergänzen sich. Eine konkrete Rechnung zeigt, wie das im Alltag aussieht:

Modellrechnung: Pflegestufe 4 + 24-Stunden-Betreuung
Bruttokosten 24-Stunden-Betreuung (Pflege-24)+ 3.690 €
Pflegegeld Stufe 4 (Bundesleistung)− 888 €
24-Stunden-Förderung (selbständig)− 800 €
Realer Eigenanteil ≈ 2.002 €

Stand Februar 2026. Pflegegeld + Förderung decken zusammen ca. 46 % der Bruttokosten — den Rest tragen Familie und Senior.

Das Pflegegeld muss zweckgebunden für die Pflege verwendet werden — es darf also für die 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden. Es ersetzt aber nicht die Kosten — es ist ein Beitrag, kein Vollkostenausgleich. Wer eine 24-Stunden-Betreuung organisiert, muss in der Regel zusätzlich Eigenmittel einsetzen.

Eine vollständige Übersicht aller Kosten und Förderungen finden Sie in unserem Artikel Was kostet 24-Stunden-Betreuung in Österreich 2026?

Was, wenn die Einstufung zu niedrig ausfällt?

Es kommt vor, dass die zuerkannte Pflegestufe nicht dem tatsächlichen Pflegeaufwand entspricht. Häufig betroffen sind Menschen mit Demenz (deren tatsächlicher Aufwand beim einmaligen Hausbesuch nicht voll sichtbar wird) oder Personen mit wechselnder Tagesform.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

Beschwerde gegen den Bescheid

Innerhalb von 3 Monaten ab Zustellung können Sie Beschwerde gegen den Pflegegeldbescheid beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einlegen. Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen, eine Begründung enthalten und nach Möglichkeit neue medizinische Befunde oder ein ausführliches Pflegetagebuch beilegen.

Antrag auf Neueinstufung

Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Demenzdiagnose, einem Sturz mit Folgen), können Sie jederzeit eine Neueinstufung beantragen. Ein neuer Gutachter kommt zum Hausbesuch, der Antrag funktioniert wie der Erstantrag.

Achtung Bei einer Neueinstufung kann die Stufe auch herabgesetzt werden, wenn sich der Zustand stabilisiert hat. In der Praxis ist das selten, sollte aber bedacht werden. Lassen Sie sich vor einem solchen Antrag von Ihrem Hausarzt beraten.

Wir helfen beim Pflegegeldantrag →

JJ

Mag. Jan Jacyno

Geschäftsführung Pflege-24 · Qualitätssicherung

Mag. Jan Jacyno verantwortet bei Pflege-24 die Geschäftsführung, die Organisation der Betreuungssituationen und die laufende Qualitätssicherung. Er begleitet seit über zehn Jahren österreichische Familien durch die Organisation der häuslichen 24-Stunden-Betreuung — von der ersten Anfrage bis zur stabilen Langzeitbetreuung.

✓ Sorgfältig recherchiert Letzte Aktualisierung: 23. Februar 2026
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Für Ihren konkreten Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen Arzt, Anwalt oder Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld in Stufe 3 in Österreich 2026?
Das Pflegegeld in Stufe 3 beträgt 2026 monatlich 592,60 € (Quelle: BMSGPK). Ab Stufe 3 ist auch die 24-Stunden-Förderung von 800 € (selbständig) bzw. 1.600 € (unselbständig) grundsätzlich möglich.
Ab welcher Pflegegeldstufe gibt es Anspruch auf 24-Stunden-Förderung?
Ab Pflegegeldstufe 3. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Pflegebedarf von mindestens 120 Stunden pro Monat. Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen (z.B. mindestens 14 Tage Anwesenheit der Betreuungskraft pro Monat).
Wie lange dauert ein Pflegegeldantrag?
Vom Antragseingang bis zum schriftlichen Bescheid vergehen in der Regel 2 bis 4 Monate. Der Hausbesuch durch den Gutachter findet meist innerhalb von 2–4 Wochen statt. Das bewilligte Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Antragsmonat ausgezahlt.
Kann ich Pflegegeld auch mit niedriger Pension bekommen?
Ja. Das Pflegegeld ist einkommensunabhängig. Auch Personen ohne Pension oder mit Mindestpension haben Anspruch, sofern der medizinisch festgestellte Pflegebedarf gegeben ist.
Was tun, wenn die Einstufung zu niedrig ist?
Innerhalb von 3 Monaten nach Bescheid-Zustellung können Sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Alternativ können Sie jederzeit einen Antrag auf Neueinstufung stellen, wenn sich der Pflegezustand verschlechtert hat. Wichtig: Pflegetagebuch und aktuelle ärztliche Befunde beilegen.
Gilt das Pflegegeld in allen Bundesländern gleich?
Ja. Das Pflegegeld ist eine Bundesleistung und beträgt in Wien, Vorarlberg, Tirol, Steiermark, Salzburg, Kärnten, Oberösterreich, Niederösterreich und Burgenland einheitlich gleich viel. Einzelne Bundesländer (z.B. Vorarlberg) bieten allerdings zusätzliche Landeszuschüsse, die separat beantragt werden müssen.
Wird das Pflegegeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Nein. Das Pflegegeld wird nicht als Einkommen gewertet und nicht auf andere Sozialleistungen (z.B. Mindestsicherung) angerechnet. Bei Pflegeheimaufenthalten wird ein Teil des Pflegegelds einbehalten — bei häuslicher Pflege bleibt es vollständig.

Pflegegeldbescheid in der Hand — wie geht es weiter?

Wir helfen bei der Organisation einer passenden Betreuung — von der Auswahl der Betreuungskräfte bis zum Förderantrag.

Unverbindliche Anfrage +43 677 620 211 73